Jahresbericht 2021

Veterinäramt

Sammelstelle Pro Rind in Unterthingau

Die Zulassung und Eröffnung der Sammelstelle der ProRind im Mai dieses Jahres war ein für das Veterinäramt Ostallgäu sowie den Landkreis wichtiges Ereignis in diesem Jahr.

Wöchentlich findet montags jeweils der Nutzkälbermarkt statt. Die Auktionen für die erwachsenen Rinder und die Zuchtkälber findet in einem zwei- bis dreiwöchigen Rhythmus statt. Daneben sind diverse Sonderveranstaltungen geplant.

Die Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der tierseuchenrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorgaben erfolgen laufend durch Mitarbeiter des Veterinäramtes. Zudem werden regelmäßige Rinderexporte in Länder innerhalb der EU abgefertigt.

 

 

Tierseuchen – Prophylaxe und Bekämpfung

Eine der wichtigsten Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes ist nach wie vor die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen. Im Rahmen der Verhütung von Tierseuchen werden die rechtlich vorgegebenen, regelmäßigen Untersuchungen unterschiedlicher Tierarten auf bestimmte Tierseuchen von den Amtstierärzten und den Veterinärassistenten durchgeführt bzw. überwacht.

 

Um Tierseuchen zu verhüten, werden Tierhaltungen einer tierseuchenrechtlichen Kontrolle unterzogen. So wird unter anderem die Einhaltung bestimmter Vorgaben bei der Schweinehaltung oder auch der Geflügelhaltung regelmäßig überwacht.

 

 

Im Rahmen eines Tierseuchenmonitorings werden daneben an der Tierkörperbeseitigungsanlage in Kraftisried alle Rinder ab einem Alter von 48 Monaten, die nicht geschlachtet wurden, sondern anderweitig verstorben sind, auf das Vorkommen der Bovinen Spongiformen Enzephalitis (BSE) untersucht. Das bedeutet ein durchschnittliches Probenaufkommen von ca. 50 BSE-Proben pro Tag.

 

 

 

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest, verursacht durch ein Virus, tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf.

Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich ausgehend von östlich an die EU angrenzenden Ländern zusehends in Europa.

Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die das ASP-Virus enthielten.

 

In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals im September 2020 bei einem Wildschwein im Spree-Neiße-Kreis (Brandenburg) nachgewiesen.  Im Juli 2021 wurde die ASP erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg sowie im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern amtlich festgestellt. Die Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden amtlichen Maßnahmen aufgehoben, Im Mai 2022 folgte ein weiterer Fall in einem Hausschweinebetrieb in Baden-Württemberg sowie im Juli 2022 zwei weitere Fälle in Niedersachsen und in Brandenburg.

 

Mit einem erneuten Auftreten, auch in anderen Bundesländern, muss gerechnet werden.

 

Die Tierseuche ist zwar für den Menschen ungefährlich, ist für Schweine allerdings in jedem Fall tödlich.

Eine Ausbreitung der Tierseuche in den Hausschweinebeständen ist daher unter allen Umständen zu vermeiden.

 

Mit der Erstellung des sogenannten ASP-Rahmenplans ist man im Veterinäramt Ostallgäu seit mehreren Jahren auf das Auftreten der Tierseuche im Landkreis vorbereitet. Einen Ausbruch gab es jedoch in Bayern glücklicherweise bisher jedoch nicht zu verzeichnen.

Um ein Auftreten der Tierseuche im Wildschweinbestand rechtzeitig zu erkennen, wurden das Montoring weiter intensiviert. Mittlerweile werden neben verendeten, verunfallten und auffällig erlegten Wildschweinen auch gesund erlegte Wildschweine mittels Blutprobe auf das ASP-Virus untersucht.

 

 

Amerikanische Faulbrut der Bienen

Im Frühjahr bzw. Frühsommer dieses Jahres waren zwei Ausbrüche einer Bienenseuche im Landkreis Ostallgäu zu verzeichnen.

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) wird durch ein sporenbildendes Bakterium verursacht (Paenibacillus larvae), welches ausschließlich die Brutstadien der Bienen befällt.

Erwachsene Bienen erkranken nicht.

Durch die Widerstandsfähigkeit des Erregers gegen Umwelteinflüsse kann es zu einer raschen Ausbreitung der Tierseuche kommen, wenn nicht rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.

In beiden Fällen des Auftretens der Seuche wurden die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Erlasses einer Allgemeinverfügung durch das Veterinäramt unverzüglich eingeleitet. Um den Standort der betroffenen Bienenvölker wurde jeweils ein Sperrgebiet errichtet, aus dem keine Bienen verbracht bzw. in das keine Bienen gebracht werden durften. Alle Tierhalter im Sperrgebiet wurden verpflichtet, ihre Bienen untersuchen zu lassen.

Durch diese Maßnahmen konnte ein Ausbreiten der Seuche verhindert werden.

Nach der entsprechenden Wartezeit und einer erneuten Untersuchung konnten die Sperrgebiete im Sommer 2022 wieder aufgehoben werden.

 

Für das nächste Kalenderjahr ist ein flächendeckendes Monitoring hinsichtlich des erneuten Auftretens der AFB durch das Veterinäramt Ostallgäu geplant.

 

 

 

 

Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) (Vogelgrippe, Geflügelpest)

Alle Jahre wieder beschäftigt auch diese Tierseuche vor allem in der kühleren, nassen Jahreszeit, die Mitarbeiter des Veterinäramtes.

Es handelt sich bei dieser Tierseuche um eine Erkrankung durch Influenzaviren, die in Hausgeflügelbeständen vor allem die Hühnervögel betrifft. Der Eintrag in die Bestände erfolgt ähnlich wie bei der Afrikanischen Schweinepest aus der Wildvogelpopulation, hier ist vor allem das Wassergeflügel betroffenen. Gerade in der kalten Jahreszeit nimmt dieses Risiko zu. Daher wurde im September mit dem Monitoring von Wildvögeln auf das Vorkommen der Aviären Influenza begonnen.

Seit Juni 2022 wurden in Deutschland 235 neue Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt. In dieser Zeit wurden ebenfalls 34 Ausbrüche in Geflügelbeständen gemeldet, 24 davon in Niedersachsen, sieben in Schleswig-Holstein und drei in Nordrhein-Westfalen.

Je nach Seuchenlage, in jedem Fall aber nach Feststellen eines Falles in der Wildvogelpopulation, wird ein Aufstallen der Tiere im Landkreis angeordnet. Dies führt immer wieder zu Unmut bei den Tierhaltern, da das Aufstallen unter Umständen schlechtere Legeleistung bzw. schlechtere Zunahmen zur Folge haben kann, da die plötzliche Umstellung der Haltungsgewohnheiten die Tiere belastet. Dennoch ist diese Maßnahme unverzichtbar, um ein Ausbreiten der Tierseuche in den Haltungsbetrieben mit den entsprechenden wirtschaftlichen und tierschutzrechtlichen Folgen zu verhindern.

 

Aktuell erhielt das Veterinäramt am 31.10.2022 die Mitteilung eines potentiellen Eintrags der Tierseuche in den Landkreis. Aus einem Geflügelpestbetrieb in Nordrhein-Westfalen wurden Tiere in sieben Geflügelhaltungsbetriebe im Landkreis verbracht. Die Tiere der betroffenen Halter wurden von Mitarbeitern des Veterinäramtes entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverzüglich untersucht und den Betrieben wurde eine Betriebssperre auferlegt. Nach Eingang der Untersuchungsergebnisse, die glücklicherweise alle negativ waren, konnten die Betriebssperren wieder aufgehoben werden. Derzeit wird das Risiko einer Einschleppung der Tierseuche aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände für Bayern als hoch eingestuft. Das Landratsamt hat darauf mit Erlass einer Allgemeinverfügung und der Verpflichtung zur Einhaltung von sog. Biosicherheitsmaßnahmen und dem Verbot von Geflügelmärkten und -schauen reagiert. Aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens wurden darüber hinaus bezüglich des Handels mit Geflügel Einschränkungen erlassen. Hierzu wurde im Landkreis Ostallgäu im Rahmen einer weiteren Allgemeinverfügung angeordnet, dass Geflügel, das außerhalb von gewerblichen Niederlassungen nur dann gewerblich gehandelt werden dürfen, wenn es maximal vier Tage vor Abgang aus dem Betrieb tierärztlich untersucht, oder, im Falle von Enten oder Gänsen virologisch untersucht wurde.

 

Grundsätzlich muss jederzeit mit einem Auftreten der Tierseuche in der Wildvogelpopulation und einem Eintrag in die Hausgeflügelbestände gerechnet werden.

 

 

Tierschutz

Kontrollen

 

Beschwerden über nicht tierschutzgerechte Tierhaltungen gehen täglich beim Veterinäramt Ostallgäu ein. Zum Teil betrifft dies private Tierhaltungen, in der Masse betreffen die Beschwerden jedoch landwirtschaftliche Nutztierhaltungen. Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und dem örtlich zuständigen Amtstierarzt zur weiteren Bearbeitung übergeben. Je nach Sachlage und geschildertem Tatbestand, erfolgt die Kontrolle noch am gleichen Tag oder in einer angemessenen Frist. Beschwerden ohne bei der Kontrolle nachvollziehbaren Grund im Sinne von Nachbarschafts- oder sonstigen Streitigkeiten sind eher die Ausnahme.

Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen grundsätzlich immer durch zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes, um einerseits das Vier-Augen-Prinzip zu wahren und auch um eine eventuelle Gefährdung der Mitarbeiter durch aufgebrachte Tierhalter entgegenzuwirken. In den Fällen allzu wehrhafter oder auch der Kontrolle gänzlich abgeneigter Tierhalter, ist die Unterstützung von Beamten der jeweils zuständigen Polizeiinspektionen notwendig. Diese im Rahmen der Amtshilfe erfolgte Unterstützung, war auch in diesem Jahr von Seiten aller zuständigen Polizeiinspektionen im Landkreis, uneingeschränkt gegeben.

 

Führen diese Kontrollen zur Feststellung von tierschutzrechtlichen Defiziten in Bezug auf die Tierhaltung, werden von Seiten des Veterinäramtes die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Diese reichen von einfachen mündlichen Belehrungen über schriftliche Anordnungen bis hin zur Einleitung von Bußgeldverfahren oder der Stellung von Strafanträgen. In allen Fällen wird die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen im Rahmen von Nachkontrollen überprüft.

Problematisch hierbei auch die Unterbringung von Tieren, die aufgrund sehr schlechter Haltungsbedingungen oder anderen tierschutzrechtlichen Gründen ihren Haltern entzogen werden müssen. Die Unterbringung dieser Tiere bringt einen großen finanziellen Aufwand für den Landkreis mit sich.

 

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu
Veterinäramt

Schwabenstraße 11

87616 Marktoberdorf

Tel. 08342 911-211
Fax 08342 911-559
 
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