Soziale Verwaltung
Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge
Im Zuge des russischen Angriffskrieges sind viele ukrainische Menschen auch in den Landkreis Ostallgäu geflohen.
Um den Lebensunterhalt der geflüchteten Menschen sicherzustellen, wurden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch das Sachgebiet „Soziale Verwaltung“ ausgezahlt. Innerhalb kürzester Zeit mussten durch die beteiligten Sachgebiete im Landratsamt entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Damit konnte eine effiziente und reibungslose Registrierung sowie Bearbeitung der Anträge sichergestellt werden.
Im Mai 2022 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass ab dem 01. Juni 2022 ein Rechtskreiswechsel in das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und damit in die Zuständigkeit des JobCenters bzw. Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) erfolgt.
Durch die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung innerhalb der jeweiligen Fachbereiche konnte dieser Wechsel trotz der kurzen Vorbereitungszeit bzw. der großen Anzahl an Anträgen sehr gut bewerkstelligt werden.