Jahresbericht 2021

Soziale Verwaltung

Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge

Im Zuge des russischen Angriffskrieges sind viele ukrainische Menschen auch in den Landkreis Ostallgäu geflohen.

Um den Lebensunterhalt der geflüchteten Menschen sicherzustellen, wurden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch das Sachgebiet „Soziale Verwaltung“ ausgezahlt. Innerhalb kürzester Zeit mussten durch die beteiligten Sachgebiete im Landratsamt entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Damit konnte eine effiziente und reibungslose Registrierung sowie Bearbeitung der Anträge sichergestellt werden.

Im Mai 2022 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass ab dem 01. Juni 2022 ein Rechtskreiswechsel in das Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und damit in die Zuständigkeit des JobCenters bzw. Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung) erfolgt.

Durch die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung innerhalb der jeweiligen Fachbereiche konnte dieser Wechsel trotz der kurzen Vorbereitungszeit bzw. der großen Anzahl an Anträgen sehr gut bewerkstelligt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Landratsamt Ostallgäu

Soziale Verwaltung

Schwabenstraße 11

87616 Marktoberdorf
Tel. 08342 911-318
Fax 08342 911-563

 
E-Mail schreiben

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden